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Tilemann-Stella-Karte 1564 |
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Im Oktober 2009 hat der Historische Verein Stadt Neunkirchen das Straßenlexikon Neunkirchen herausgegeben, in dem ich die Entwicklung des Straßennetzes und der Straßennamen in Neunkirchen detailliert dargestellt habe. Die Ausführungen erstrecken sich auch auf die Namen für Brücken und Plätze, (auch Wohnplätze z.B. Menschenhaus, die Lakaienschäferei, den Emsenbrunnen, den Baltersbacherhof). In vierjähriger Arbeit durch Auswertung von Unterlagen • des Archivs der Stadt Neunkirchen, • des Landesarchivs Saarbrücken, • der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek, • heimatkundlicher Literatur über Neunkirchen und • ca. 25 Karten und Plänen von Neunkirchen bzw. seiner Stadtteile, • sowie durch die Befragung älterer Mitbürger konnte ich ca. 1050 Namen von Straßen, Plätzen und Brücken sammeln, die in den letzten ca. 200 Jahren in Neunkirchen und seinen neuen Stadtteilen Verwendung finden bzw. fanden. Ca. 570 dieser Namen dienen gegenwärtig den Neunkirchern und ihren Gästen zur Orientierung. Der Rest sind frühere oder volkstümliche/inoffizielle Bezeichnungen. Ausgewertet habe ich auch die Beschlussbücher der Stadt-, Gemeinde- und Ortsräte sowie die Unterlagen des Hauptamtes der Stadt Neunkirchen hinsichtlich der Daten von Namensgebungen und Umbenennungen von Straßen. Straßennamen dienen der Orientierung; sie sollen gewährleisten, dass innerhalb eines besiedelten Gebietes der gewünschte Bestimmungsort eindeutig bezeichnet oder aufgesucht werden kann (1). Wichtig ist das nicht nur für den privaten, sondern auch für den öffentlichen Bereich. So brauchen zum Beispiel Notärzte, Polizei, Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Besucher, Gewerbetreibende, die Postzustellung usw. exakte Hinweise auf einen Bestimmungsort. Straßennamen sind oft Zeugnisse des Willens der politischen Repräsentanten der Kommune, unabhängig von ihrer jeweiligen Legitimation (2). Im Kaiserreich bis 1918 wurden zum Beispiel die Gemeindeverordneten nach dem Dreiklassenwahlrecht bestimmt. Der auf diese Weise gewählte Gemeinderat bestand naturgemäß überwiegend aus konservativen Persönlichkeiten. Er benannte Straßen oft nach Repräsentanten des Kaiserhauses oder nach ranghohen Militärs. Im 3. Reich wurden gleich zu Beginn die demokratisch gewählten Mandatsträger und die Verwaltungsspitze ausgeschlossen und neue Bürgermeister von der nun herrschenden NSDAP ohne Wahl eingesetzt. Kurz nach der Machtübernahme bestimmte das Preußische Innenministerium 1933, dass die Benennung von Straßen Sache der Polizei sei (3). Nach einem Runderlass war eine Umbenennung von Straßen dann gerechtfertigt und auch erforderlich, wenn die bisherige Bezeichnung einer Straße dem nationalsozialistischen Staatsgedanken entgegen stehe, ferner dann, wenn ein Name in weiten Kreisen der Bevölkerung Anstoß errege. So konnte der Bürgermeister als Leiter der Ortspolizeibehörde nach dem nun herrschenden Führerprinzip bestimmen, oder wenn er das wollte, nach Beratung mit den Gemeinderäten, ob und wann eine Straße umbenannt wird. So fasste z. B. der damalige Bürgermeister von Wiebelskirchen, J. Bromen, am 20. Februar 1936 nach Beratung mit den Gemeinderäten den Beschluss, die Wilhelmstraße in Wilhelmshagener Straße umzubenennen und gab dies „mit sofortiger Wirkung“ bekannt (4). Auch deshalb lassen Straßenbezeichnungen ein wenig den Geist der Zeit erahnen, in der sie zustande kamen, und der Zeitpunkt der Benennung bzw. Umbenennung von Straßen, Plätzen und Brücken legt oft Zeugnis über kommunal- oder staatspolitische Absichten und Situationen ab. Staatliche Vorgaben für die Benennung von Straßen gab es in Preußen erst nach den Befreiungskriegen also seit Anfang des 19. Jh. Die erste Regelung dieser Art dürfte eine preußische Allerhöchste Ordre von 1813 sein, wonach es für die Städte Berlin, Potsdam und Charlottenburg der Zustimmung des Königs bei der Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken bedurfte (5). Diese und auch spätere Vorschriften bis zum 2. Weltkrieg regelten aber lediglich, ob die Namensgebung für Straßen und Plätze eine gemeindliche oder eine polizeiliche Aufgabe ist. Hinsichtlich der Namensfindung gab es keine Vorgaben. Nach dem 2. Weltkrieg haben einige Bundesländer die Benennung von Straßen gesetzlich geregelt. Im Saarland gab es bis 1998 ein solches Gesetz nicht. Jedoch bietet das Grundgesetz den Bewohnern einer Straße schon seit 1949 Schutz vor unmittelbar diskriminierenden oder herabsetzenden Straßennamen (z.B. Irrenstraße, Dirnenweg, Diebsgasse). Deshalb wäre es heute auch nicht mehr möglich, eine Straße Blödgasse zu nennen, wie die jetzige Straße Fischkasten in Neunkirchen bis 1935 offiziell hieß. Das Saarland hat die Zuständigkeit für die Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken 1998 nach § 73 Abs. 3 Nr. 9 KSVG auf die Ortsräte übertragen. Dabei macht in Neunkirchen die Verwaltung dem örtlich zuständigen Rat in der Regel einige Alternativvorschläge, an die der zuständige Ortsrat jedoch nicht gebunden ist. Für Neunkirchen finden sich erste Straßenbezeichnungen, wenn auch nicht offizielle Straßennamen, in der Ordnung der Gemeinde Neunkirchen aus dem Jahre 1731 im Kapitel „Straßen“ wo es heißt: • Eine Straße von Wiebelskirchen durch das Dorf, so auf Blieskastel, Zweybrücken und Saarbrücken gehet • Eine Straße aus dem Dorf auf Wellesweiler • Eine Straße aus dem Dorf über die Spieser Höhe auf das Bildstöckel • Eine Straße von der Eisenhütte auf Schiffweiler durch den Sinnerthal • Eine Straße von der Eisenhütte auf Bildstöckel • Eine Straße von der Eisenhütte durch den Kohlwald auf Ottweiler Wenn es in dieser Ordnung „aus dem Dorf“ heißt, so ist damit die Keimzelle der Stadt im Bereich der beiden Schlösser um den heutigen Oberen Markt gemeint. In der Dorfordnung von 1731 gibt es auch noch ein Kapitel „Brücken“, ein Kapitel „Fußsteige“ und ein Kapitel „Erntwege“. Aus vielen dieser damaligen Fußsteige und Erntwege sind zwischenzeitlich Straßen geworden. Der erste Plan in dem die Orte Neunkirchen, Wiebelskirchen und Wellesweiler und ihre straßenmäßige Verbindungen untereinander eingezeichnet sind, ist die Karte von Tilemann Stella aus dem Jahre 1564, allerdings noch ohne Straßennamen. Diese Karte war entstanden, als Herzog Wolfgang von Zweibrücken den Mathematiker und Geographen Tilemann Stella beauftragte, die beiden Ämter Zweibrücken und Kirkel zu vermessen und zu kartieren. Dieser ging dabei im Randbereich seines Auftragsgebietes auch über die Grenzen und so kam Neunkirchen zu seiner ersten kartografischen Darstellung. |